What boats around … | ocean7

What boats around …

von | Dez. 22, 2025

Wie ocean7 in Ausgabe Nr. 6/25 (22. Oktober) und die yacht in Nr. 1/26 (10. Dezember) berichtete, häuften sich die Probleme der Charterkunden mit der verschuldeten online-Agentur Boataround zuletzt signifikant. Nun vermeldete Boataround, neue Investoren gefunden zu haben, kommunizierte das aber über eine Adresse in London – und somit von außerhalb der EU-Gerichtsbarkeit.

„Nach überwiesener Anzahlung ist der Restbetrag des Charters – je nach Charterfirma – im Regelfall 30–45 Tage vor Charterbeginn vom Charterkunden zu bezahlen bzw. vom Vermittler an den Vercharterer weiterzuleiten“, sagt Albert Grassl, Gründer von Trend Travel & Yachting mit Sitz in Kirchbichl/Tirol und Betreiber von zwei Charterbasen in Kroatien. Erst dann kann der Charterkunde die gebuchte Yacht am Stützpunkt übernehmen. Nicht selten aber – und das nicht nur bei Trend Travel & Yachting – kommt diese Restzahlung vom Vermittler verzögert, oder wie in einigen Fällen bekannt, quasi in letzter Sekunde beim Vercharterer an bzw. musste diese vom Chartergast vor Ort telefonisch eingefordert werden. Von anderen Kunden weiß man, dass die gebuchte Yacht beim Flottenbetreiber gar nicht erst zur Verfügung stand. In einem bekannten Fall leitete Boataround die Kunden auf einen kleineren Katamaran in ca. 350 km Entfernung um, Kostenersatz wurde dafür nicht geleistet. „Da werden Erinnerungen an das Startup Zizoo wach, das im letzten Jahr Pleite ging – viele Charterkunden haben ihr Geld verloren”, sagt Albert Grassl.

Frisches Geld trotz Verluste
Bei Boataround konnte das Schlimmste gerade noch abgewendet werden, man hat offenbar neue Investmentfonds gefunden, die frisches Geld zuschießen. Und das, obwohl Boataround bekanntermaßen von 2016 bis 2023 Verluste von 5,8 Millionen Euro gemacht hat. Insolvenz aufgeschoben statt aufgehoben? „Die Anzahlungen der Kunden werden der Agentur ja nur treuhänderisch überlassen. Spätestens wenn diese ihrer Weiterleitungspflicht nicht termingerecht nachkommt, handelt es sich um eine Zweckentfremdung.“, so Dr. Schöchl, Gründer von Yacht-Pool Versicherungen. Was zum Beispiel der Fall ist, wenn die Vorauszahlungen neuer Charterkunden zur Kostendeckung des bisher unprofitablen eigenen Geschäftsbetriebs verwendet werden.

Wegweisendes Urteil
Im Kampf um Marktanteile greift Baotaround auch zu fragwürdigen Mitteln – vor allem zu wirtschaftlich untragbaren Rabatten weit unter Listenpreis und ohne Absprache mit den Flottenanbietern mit dem Ziel, das „booking.com“ der Charterbranche zu werden. Erste Vercharterer spielen da nicht mehr mit, im Namen von North Sardinia Sail z.B. darf Boataround keine Yachten mehr vermitteln. „Auch wir haben die Zusammenarbeit beschränkt – so dürfen Boataround und auch andere Online-Agenturen über keinen Internet-Kanal mehr unsere Preise unterbieten“, sagt Albert Grassl.
Recht gibt ihm wohl auch ein mit Spannung erwartetes Urteil von Mitte Dezember: Das Landgericht Berlin hat booking.com wegen der jahrelangen Verwendung wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gilt aber bereits jetzt als wegweisend hinsichtlich der laufenden europaweiten Sammelklage von mehr als 15.000 Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam. „Wer seine Marktmacht missbraucht und Hotels an fairen Direktpreisen hindert, muss für den Schaden geradestehen – auch rückwirkend“, so Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV).

Book local, sail global
Ob diese gerichtliche Feststellung eines klaren Verstoßes gegen EU-Kartellrecht auch bei Boataround angekommen ist? Denn mit Sitz in Bratislava unterliegt auch diese Agentur dem EU-Recht, jedoch wird vermehrt über die Firmenadresse in London kommuniziert – wie, so Albert Grassl, zuletzt die Info über die neue Liquidität. „Und wer seine Zentrale im Vereinigten Königreich hat, kann nicht zwingend dem EU-Recht unterworfen werden“, betont er.
Letztlich ist festzuhalten, dass ein Verlustgeschäft noch nicht den Gang in die Insolvenz bedeuten muss – bei ähnlichen Vorzeichen war aber eben genau das der Fall bei Zizoo im Vorjahr. Wie man sich als Charter-Kunde absichern kann? Am Besten, wenn man direkt bei den (heimischen) Anbietern und bei geprüften Agenturen bucht, die z.B. das „Checked & Trusted“-Logo von Yacht-Pool führen. „Book local, sail global“, so Gründer Friedrich Schöchl.
Tipp der Redaktion: Nehmen Sie sich vor der Buchung die Zeit, auf einschlägigen Foren (wie Trustpilot u.ä.) vor allem auch die weniger guten Bewertungen aufmerksam zu lesen!

Weiterführende Links:
https://www.trend-travel-yachting.com/de/blog/vorsicht-bei-online-yachtcharter.html
https://yacht-pool.at/blog/geblendet-vom-guenstigen-preis/
https://www.oehv.at/ueber-uns/presse/deutsches-urteil-gegen-bookingcom-setzt-starkes-zeichen/

Abb.: shutterstock.com

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