ICOMIA und EBI erheben den „Charter-Fairtrag“ von Yacht-Pool zum weltweiten Vorbild für die Charterbranche.
Über „giftige Klauseln“ in Charter-Verträgen und die Problematik mit den unterschiedlichsten AGB hat Yacht-Pool-Gründer Dr. Friedrich Schöchl, Gründer von Yacht-Pool, in seinen ocean7-Kolumnen schon mehrfach und ausführlich berichtet. In Ausgabe 2/2024 kündigte er bereits an, dass der von ihm schon vor rund zehn Jahren ausgearbeitete Chater-Fairtrag – ein internationaler Mustervertrag, in dem die Rechte und Pflichten sowohl des Vercharterers als auch des Charterers klar und fair geregelt sind – von zwei bedeutenden Lobby-Verbänden der internationalen Freizeitschifffahrt zum weltweiten Vorbild für die Charterbranche erhoben werden könnte.
„Die klaren Bedingungen des Charter-Fairtrags von Yacht-Pool überzeugten die Lobby der Freizeitwirtschaft.“
Dr. Friedrich Schöchl, Gründer von Yacht-Pool
Klare Sache
Nun ist es offiziell: Die europäischen und globalen Verbände der Freizeitbootindustrie, EBI (European Boating Industry) in Brüssel und ICOMIA (International Council of Marine Industry Associations) in London, deklarierten den Fairtrag von Yacht-Pool, der bereits in allen relevanten Sprachen vorliegt und einen fairen Interessenausgleich zwischen Vercharterern und Charterern darstellt, als internationalen Mustervertrag für die Charterbranche.
Eine hohe Auszeichnung für Dr. Friedrich Schöchl, das inzwischen Tausenden Skippern vertraute Logo seines Charter-Fairtrags musste er dafür allerdings opfern. Die Überschrift „International Yacht-Pool Terms and Conditions“ bleibt jedoch de facto als Qualitätsgarantie auf dem Titel dieser AGB bestehen und wird auch weiterhin die Herkunft und den fairen Interessensausgleich belegen.
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Foto: Felix Kästle