„Die aktuelle Corona-Krise ist für alle Charter-Agenturen und Flottenbetreiber eine noch nie da gewesene Herausforderung“, ist sich Friedrich Schöchl, Chef des Versicherungs-Service Yacht-Pool, sicher. „Doch viele Insider gehen davon aus, dass sich die Charter-Branche schneller als andere Zweige des Tourismus erholen wird. Ein Charter-Törn ist gelebte Freiheit und Individualität abseits von Menschenmassen – was gäbe es gerade in Zukunft für bessere Argumente, um auf einer Charteryacht den Alltag hinter sich zu lassen?“

Appell an Charterer
Doch wie soll der Skipper jetzt handeln, wenn der Törn gebucht und die Charter-Versicherungen abgeschlossen sind? Friedrich Schöchl: „In beispiellosen Ausnahmesituationen, wo gesetzliche Regelungen weitgehend fehlen, ist Vertrauen ein hohes Gut. Übereilte Stornierungen kosten Geld und nützen niemandem. Branchenkenner Yacht-Pool appelliert daher an die Charterkunden, gemeinsam mit den ebenso betroffenen Charter-Agenturen und Flottenbetreibern individuelle Lösungen zu finden. Einen besonderen Vertrauensvorschuss haben gerade jetzt die Unternehmen verdient, die checked & trusted by Yacht-Pool sind. Denn diese Unternehmen werden von Yacht-Pool jährlich auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und auf Ihre Kundenfreundlichkeit hin geprüft und bieten neben soliden wirtschaftlichen Verhältnissen auch guten Service und kulante Lösungen für ihre Kunden.“

Charterrücktritt-Versicherung
Viele Charterkunden stellen sich die Frage, ob es eine Versicherung für den Fall gibt, dass auf Grund von Corona das Segelrevier gesperrt ist. Oder wenn sie selbst bzw. ihre Mitsegler unter Quarantäne gestellt werden oder gar erkrankt sind.
Prinzipiell sind zwei Fall-Konstellationen zu unterscheiden:
- Skipper oder Mitreisende sind mit Corona infiziert und können deshalb die versicherte Reise nicht antreten.
Friedrich Schöchl: „Dieser Fall ist selbstverständlich über die Charterrücktritt-Versicherung von Yacht-Pool versichert. Die Versicherung kann unbegrenzt lange vor Reisebeginn abgeschlossen werden, solange Skipper und Crew gesund sind.“ - Der Skipper selbst oder Mitreisende werden aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne gestellt und können daher die Reise nicht antreten. Oder die Charter-Destination ist auf Grund von Reisebeschränkungen nicht erreichbar bzw. wird von einer Reise abgeraten.
Friedrich Schöchl: „Dieser Fall ist über eine Charterrücktritt-Versicherung nicht versichert, solange Skipper oder Crew-Mitglieder nicht selbst erkrankt sind. Hier liegt Höhere Gewalt vor. Skipper und Crew sollten sich mit dem Veranstalter, bei dem sie gebucht haben, in Verbindung setzen und klären, welche Möglichkeiten es gibt.“
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass einige Versicherungsbedingungen verschiedener Anbieter den Ausschluss „Pandemie“ enthalten. Damit kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn jemand an Corona erkrankt.
Für unsere Kunden bieten wir den Service an, bei verschobenen Charterterminen auch die Reiseversicherungen entsprechend zu verschieben, so dass ein Stornieren und ein Neuabschluss nicht nötig sind und die Versicherungen nicht verfallen.
Liebe Grüße,
Elke Spinneker
Hamburger Yacht-Versicherung
Schomacker Versicherungsmakler GmbH
http://www.schomacker.de