Bootsführerschein für trailerbare Boote | ocean7

Bootsführerschein für trailerbare Boote

von | Mrz 9, 2022

Warum das österreichische „International Certificate für FB1“ so attraktiv ist.

Von DI Harald Melwisch

Viele österreichische Bootseigner haben ihr Boot auf österreichischen Binnengewässern liegen, möchten es aber für den Urlaub ans Meer trailern. Der Haken dabei ist, dass das österreichische Schiffsführerpatent für ­Binnengewässer nicht anerkannt wird am Meer. Das gilt nicht nur für österreichische Binnenpatente, sondern ganz allgemein. Der Unterschied in den Fahrregeln, Seezeichen und der Navigation auf dem Meer ist zu groß für einen einheitlichen Befähigungsausweis. 
Bis in die ­beginnenden 2000er-Jahre wurde bei österreichischen Urlaubern in Kroatien das österreichische Binnenpatent trotzdem noch akzeptiert. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, es wird ein Befähigungsausweis für das Meer gefordert. Dies unabhängig davon, ob es sich um ein Motorboot oder ein Segelboot handelt. Es gilt, sobald das Boot einen Motor für einen eventuellen Vortrieb besitzt. 

Boot trailern und mit dem FB1 ab ans Meer.

Türöffner für alle Meere
Die österreichischen Befähigungsausweise für das Meer waren schon immer eingeteilt in die Fahrtbereiche FB2 bis FB4. 2008 wurde auf Anregung des MSVÖ für den oben geschilderten Fall zusätzlich der Befähigungsausweis „Fahrtbereich 1“ eingeführt, definiert als „Watt- oder Tagesfahrt“. Er ist zwar beschränkt auf Schiffslängen bis 10 Meter und Fahrten bis 3 Seemeilen von der nächs­­ten Insel, dafür bietet er aber einige Vorteile:
1. Das österreichische „Interna­tional Certificate FB1“ gilt ­weltweit.
2. Für Besitzer eines österreichischen Schiffsführerpatents für Binnengewässer und für Personen, welche dieses gerade erwerben, genügt eine Theorieprüfung ohne Praxisprüfung. Die Theorieprüfung besteht aus 30 Theoriefragen und einer Kartenarbeit mit 10 Fragen.
3. Der Befähigungsausweis FB1 kann natürlich auch ohne ein ­österreichisches Schiffsführer­patent für Binnengewässer erworben werden. Die Prüfung besteht dann aus Theorie- und Praxisprüfung. Die Praxisprüfung ­unterscheidet sich von der des Binnenpatents, kann aber auch auf einem Binnengewässer in ­Österreich absolviert werden.
4. Der Befähigungsausweis FB1 kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. In diesem Alter will man schon gerne ein wenig mit dem Beiboot fahren, das wird dadurch legal möglich.

Eines ist für die Ausstellung des österreichischen „International Certificate FB1“ allerdings nicht vermeidbar: Man muss nachweisen, dass man 50 Seemeilen auf dem Meer absolviert und dabei auch eine Nachtansteuerung gemacht hat (Einlaufen 2 Stunden nach Sonnenuntergang).
Während der Ausbildung zur Prüfung zum FB1 muss man sich mit der Navigation, Fahrregeln und der Sicherheit auf Schiffen auseinandersetzen. Aber dafür hat man dann das Rüstzeug, um als Skipper mit Booten bis 10 Meter Länge fast die ganze kroatische Küste mit ihren Inseln (oder ein anderes beliebiges Revier weltweit) zu erkunden, sei es mit dem eigenen oder einem gecharterten Boot.

Wer sich mit Segeln näher beschäftigen will, kann auch den Segelzusatz dazumachen. Das sind zusätzliche 10 Theo­­rie­fragen bei der Theorieprüfung und eine praktische Segelprüfung mit 6 Prüfungspunkten. Letztere kann auch auf öster­reichischen Binnengewässern abgelegt werden. Sollte man dann noch Lust ­bekommen auf weitere Seefahrten mit größeren Booten, dann gibt es ja noch die österreichischen Befähigungsausweise für FB2 bis FB4. 

DI Harald Melwisch, Präsident des „King Yachting Club“,
Prüfungsreferent des MSVÖ – Motorbootsport und Seefahrts
Verband Österreich und langjähriger Experte auf dem Gebiet der
Berufs- und Freizeitschifffahrt. 

Fotos: Shutterstock

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