Orcas: Tierschutz ja – aber was gilt bei akuter Gefahr? | ocean7

Orcas: Tierschutz ja – aber was gilt bei akuter Gefahr?

von | Aug. 19, 2026


Leserbrief und eine notwendige Präzisierung: Was gilt rechtlich für einen Skipper bei einer gefährlichen Orca-Begegnung?

Illustration: Hinnerk Bodendiek / www.pantaenius.at

Recht auf Schutz
Ein Leserbrief von Markus R. zum Beitrag „Besser fahren – Interaktionen zwischen Orcas und Yachten“, erschienen im ocean7-Magazin Ausgabe 3/2026 ist Anlass, einen wichtigen Aspekt zu präzisieren. Der Hinweis, auf „jede Art von Abschreckungsmaßnahmen“ zu verzichten, war zu pauschal formuliert. Danke für den Leserbrief, folgend soll die rechtliche Situation auch bei Gefahr für Leib oder Leben klargestellt werden.
Richtig ist: Orcas genießen in Spanien einen besonderen Schutz. Die spanische Ley 42/2007 (Art. 57) verbietet grundsätzlich, geschützte Wildtiere vorsätzlich zu töten, zu verletzen, zu verfolgen oder zu beunruhigen. Für die Iberischen Orcas im Bereich Straße von Gibraltar/Golf von Cádiz besteht zudem der Status „vulnerable“. Auch das spanische Real Decreto 1727/2007, das den Schutz von Walen und Delfinen regelt, untersagt unter anderem starke oder schrille Geräusche, die eingesetzt werden, um Meeressäuger anzulocken oder zu vertreiben.

Recht auf Notwehr
Das bedeutet aber nicht, dass ein Mensch bei akuter Gefahr schutzlos bleiben muss. So kennt auch das spanische Strafgesetzbuch ausdrücklich Notwehr und rechtfertigenden Notstand. Die Beeinträchtigung eines anderen Rechtsguts zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr kann also strafrechtlich durchaus gerechtfertigt sein – insbesondere wenn das verursachte Übel nicht größer ist als jenes, das verhindert werden soll. Das ist allerdings keine generelle Erlaubnis für beliebige Abwehrmaßnahmen: Entscheidend sind immer die konkrete Gefahr, die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit der Handlung. Die offiziellen Empfehlungen des spanischen Verkehrsministeriums und des Umweltministeriums setzen nicht auf Konfrontation, sondern auf Risikovermeidung: Bei einer Interaktion soll die Yacht Fahrt machen und Richtung flacheres Wasser bzw. Küste navigieren. Ziel ist und bleibt, Risiken für Besatzung, Schiff und Orcas gleichermaßen zu minimieren.
Damit lautet unsere präzisierte Empfehlung an Skipper: Nicht provozieren, nicht verfolgen und keine Tiere vorsätzlich verletzen. Im Falle einer tatsächlich akuten Gefahr für Leib oder Leben muss jedoch die Sicherheit des Menschen Vorrang haben und es sind die im konkreten Moment erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu treffen. Letztlich sind Tierschutz und die Sicherheit der Crew aber kein Widerspruch – verantwortungsvolle Seemannschaft muss beides berücksichtigen.

Tierquälerei
Wie aktuell dieses Spannungsfeld ist, zeigt der Fall der Orca-Dame „Toñi“, die Mitte August 2026 mit Verletzungen gesichtet wurde, die nach ersten Einschätzungen von Schrotkugeln stammen dürften. Die spanischen Behörden haben Ermittlungen eingeleitet. Ein solcher Vorfall – ein Notfall wurde nicht gemeldet – ist grundsätzlich weder mit den offiziellen Empfehlungen, noch mit dem Schutzstatus der Tiere vereinbar. Unbestätigten Meldungen zufolge soll Sea Shepherd France inzwischen eine Belohnung von 10.000 Euro für Hinweise ausgesetzt haben, die zur Identifizierung der mutmaßlich Verantwortlichen führen.
Gibraltar Chronicle

ocean7 Ausgabe 3/2026: „Besser fahren– Interaktionen zwischen Orcas und Yachten“, Beitrag mit App-Tipp und Web-Link als PDF-Download hier.

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1 Kommentar

  1. Frank Althoff

    Eine Sichtung eines Orcas kann je nach Skipper Freude oder Angst bedeuten. Im letzteren Fall aber von Schusswaffen Gebrauch zu machen ist einfach nur widerlich.
    Auch die spanische “Erlaubnis” bei Gefahr für Leib und Leben Gewalt anwenden zu dürfen, geht zu weit, da es im allgemeinen nur eine Auslegungssache ist, wann diese Gewalt angewendet werden darf.

    Die einfachste und sicherste Regel ist, entweder in Winter oder im Konvoi in Küstennähe zu passieren, und von vor herein durch sein Verhalten Risiko zu vermeiden.