Von Harald Melwisch
In den meisten Ländern sind Sportbootführerscheine für Binnengewässer und für das Meer verschiedene Führerscheine. Der Hauptgrund dafür sind unterschiedliche rechtliche Bestimmungen wie Seezeichen, Schiffskennzeichnungen und Fahrregeln.
Dadurch wird der zu erlernende Stoff doch auch sehr unterschiedlich. Wer in Deutschland beispielsweise einen „Sportbootführerschein See“ und einen „Sportbootführerschein Binnen“ gleichzeitig macht, erspart sich bei der Theorieprüfung gerade einmal sieben Fragen. Nur diese sind nämlich identisch bei den beiden Typen von Führerscheinen. Lediglich in Norwegen gibt es eine „Boating Licence“, die für beide Gewässer gilt.

Fleckerlteppich in Europa
Wenn wir die Sportbootführerscheine für Binnengewässer von verschiedenen europäischen Ländern vergleichen, dann sehen wir, dass sie erst ab einer gewissen Schiffsgröße und/oder Motorleistung erforderlich sind.
Ab folgenden Schiffslängen ist beispielsweise erst ein Führerschein nötig: in Finnland und Ungarn ab 20 Meter Schiffslänge, in Holland, Dänemark und Belgien ab 15 Meter. Ab folgenden Motorleistungen ist ein Führerschein nötig: in Italien (italienische Flagge) ab 40,8 PS, in Norwegen ab 25 PS, in Deutschland ab 11,03 kW, in Deutschland am Rhein ab 3,68 kW, in Großbritannien ab 10 PS, in der Schweiz ab 6 kW, in Frankreich ab 4,5 kW, in Österreich und am Bodensee ab 4,4 kW, in Ungarn ab 10 PS und in Kroatien schon für den kleinsten Motor.
In den Niederlanden und in Belgien gilt auch die Geschwindigkeit als ein Limit: Ab 20 km/h ist ein Führerschein nötig.
Unterschiedliche Regeln auch für Segelboote
In Österreich und Frankreich ist kein Segelschein vorgeschrieben. In Deutschland ist ab 6 m2 Segelfläche, in Ungarn ab 10 m2, auf dem Bodensee ab 12 m2, in der Schweiz ab 15 m2 eine Lizenz Pflicht.
Ein weiterer Unterschied findet sich in der maximalen Schiffslänge, bis zu der der Sportbootführerschein (in seiner Grundform) dann gilt. In einigen Ländern gibt es keine Beschränkung, in Deutschland und Frankreich beispielsweise bis 20 Meter, in Deutschland am Rhein bis 15 Meter, in Österreich bis 10 Meter.
Diese Unterschiede sind nicht störend, solange die Sportbootfahrer in ihren heimischen Gewässern fahren, mit oder ohne erforderlichen Sportbootführerschein. Im Ausland kommt es dann aber zu einer Ungleichbehandlung. Grundsätzlich gilt die Regel, dass der Sportbootführerschein des eigenen Landes anerkannt wird. Allerdings muss der Kontrolleur im Ausland die Zeichen, die auf dem Schein stehen, auch lesen können. Das ist bei manchen Sprachen dann doch etwas schwierig.
Dieses Problem ist zunächst auf der Donau-/Rhein-Strecke evident geworden. Dieser Verkehrsweg führt durch europäische Länder mit verschiedensten Sprachen.
Die erste Idee, einen „Europäischen Bootsführerschein“ einzuführen, war nicht realisierbar. Die „Economic Commission for Europe“ schuf aber eine Lösung, die keinen europäischen Bootsführerschein erfordert: Jedes Land soll zusätzlich zu seinem landesüblichen Bootsführerschein eine Bestätigung ausstellen – in Englisch, Französisch, Russisch. Dieses Dokument nannte man „International Certificate“, und es sollte dann von allen anderen Ländern anerkannt werden.
Dieses Konzept – zunächst für die Sportschifffahrt Binnen vorgesehen – war so erfolgreich, dass man es für die Sportschifffahrt für die Küstenfahrt am Meer erweiterte. Die Vorschriften dazu, die äußere Form des Dokuments und die Anforderungen für die Ausstellung wurden in der sogenannten „Resolution No. 40“ unter dem Namen „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“ (IC) den europäischen Ländern vorgelegt.
Leider haben nicht alle europäischen Länder zugesagt, selbst ICs auszustellen, aber immerhin werden die ICs der ausstellenden Länder von den nicht beigetretenen Ländern anerkannt. Es ist daher sinnvoll, sich einen IC ausstellen zu lassen. Österreich stellt ICs aus zu den österreichischen Schiffsführerpatenten Binnen. Ein österreichisches Schiffsführerpatent fürs Meer gibt es seit 2012 bekanntlich nicht mehr, Österreich stellt aber ICs aus für das Meer aufgrund von Prüfungen, die von Prüfungsorganisationen wie dem MSVÖ durchgeführt werden.
Luft nach oben
Zurück zum Sportbootführerschein Binnen: Der europäische Fleckerlteppich ist durch die Einführung der ICs zwar nicht weniger bunt geworden, dafür sind die Daten jetzt gesondert auf Englisch bestätigt. Österreich fällt bei den Einschränkungen auf, weil das österreichische Schiffsführerpatent Binnen (in seiner Grundform) nur für Boote bis 10 Meter Länge gilt. Der Grundschein der meisten Länder erstreckt sich aber schon auf eine Länge von 15 bis 20 Metern – in manchen Ländern beginnt die Führerscheinpflicht sogar erst ab 15 Metern, so unterschiedlich sind die Regeln!
Wie man sieht, wäre diesbezüglich in Österreich noch etwas Luft nach oben.
Foto: Jörg Röse-Oberreich/Shutterstock.com

Präsident des „King Yachting Club“, Prüfungsreferent des MSVÖ und langjähriger Experte auf dem Gebiet der Berufs- und Freizeitschifffahrt.
www.msvoe.at








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