mag. michael sedlacek | ocean7

Funken nur bei Vorauszahlung?

Ein ocean7-Leser schrieb uns, dass er die Gebühren für die Bewilligung seiner Funkanlage an Bord nun für 10 Jahre im voraus zahlen muss – ohne aliquote Rückerstattung bei etwaigem vorzeitigen Wegfall der Anlage. Seine Frage, ob dies “rechtens” sei, haben wir von unserem ocean7-Rechtsexperten Mag. Michael Sedlacek beantworten lassen.