AGB | ocean7

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Print- und Onlinewerbung

Herausgeber: fett und kursiv – die agentur gmbh · Hockegasse19, 1180 Wien

 

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Auftragserteilung
1. Maßgeblich für den Auftrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie die Auftragsbestätigung. Andere Geschäftsbe­­dingungen werden nicht akzeptiert, ihnen wird auch in jenem Ausmaß widersprochen, in dem sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wider­­sprechen. Gegenüber Konsumenten im Sinne des § 1 KSchG gilt Folgendes: Widersprechen einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen, die für Konsumenten gelten, so werden diese Bestimmungen durch die gesetzlichen ersetzt; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
2. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Herausgeber nicht.
3. Nebenabreden als Auftragsbestandteil bedürfen der Schriftform.

Auftragsabwicklung
4. Die Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzu­­wickeln.
5. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen
gewährt. Sollten innerhalb des Kalenderjahres eine oder mehrere Ausgaben nicht erscheinen, so verlängert sich die Frist um die
Ausfallzeit.
6. Platzierungswünsche und Erscheinungstermine binden den Heraus­­geber nicht.
7. Der Ausschluss von Mitbewerbern wird seitens des Herausgeber grundsätzlich nicht garantiert. Ein Ausschluss kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten schriftlich vereinbart werden.
8. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden vom Herausgeber gemäß § 26 MedienG gekennzeichnet.
9. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Veränderungen übernimmt der Herausgeber keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Herausgeber behält sich vor, schriftliche Anzeigenbestellungen zu verlangen. Dies gilt auch für Anzeigen, die auf elektronischem Weg auf Datenträger oder über Datenleitungen übermittelt werden.
10. Der Herausgeber behält sich vor, Druckunterlagen nur in digitaler Form anzunehmen.
11. Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Bestellung von geeigneten Druckunterlagen. Der Herausgeber gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt werden, wofür ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich ist. Eine Warnpflicht des Herausgeber besteht in diesem Zusammenhang nicht.
12. Druckfehler, die den Sinn eines Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ersatzansprüche dem Herausgeber gegenüber. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Herausgeber lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch das Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Herausgeber haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Entgelt für den betreffenden Auftrag begrenzt. Im Gewährleistungsfall hat der Herausgeber das Recht, sich von der Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes dadurch zu befreien, dass die Anzeige oder Beilage zu einem späteren Erscheinungstermin, der mit dem Auftraggeber abzustimmen ist, mängelfrei nachgeholt wird.
13. Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
14. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck ebenfalls keine Ansprüche.
15. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug bis zum Anzeigenschluss oder bis zu einem anderen, seitens des Herausgeber genannten Termin nicht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung vom Herausgeber anzufertigender Copies, Filme oder grafischer Arbeiten hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
17. Beanstandungen aller Art sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen der Anzeige schriftlich zu melden.
18. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Herausgeber sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller An­­sprüche, die auf das erscheinende Inserat gegründet werden (so zum Beispiel auch, wenn sie von Mitbewerbern des Herausgebers geltend gemacht werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen), schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Herausgeber und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.
19. Der Herausgeber haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Der Herausgeber haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Dateien.
20. Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen u. a.) sind vom Herausgeber nicht zu vertreten. Der Herausgeber behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.

Berechnung und Bezahlung
21. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
22. Rechnungsreklamationen sind binnen zwei Wochen ab Ausstellung schriftlich geltend zu machen.
23. Der Herausgeber ist unter wichtigen Umständen auch berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vor­­auszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne das hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Herausgeber erwachsen.
24. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Der Herausgeber behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Kosten, die durch außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu Las­­ten des Schuldners. Der Herausgeber hat das Recht, die Ausführung des Auftrages bis zu Bezahlung zurückzustellen.
25. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
26. Kosten für Lithografien bzw. für die Übertragung digitaler Daten per ISDN hat der Auftraggeber zu zahlen.
27. Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnungen. Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert berechnet.
28. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen.
29. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei Wochen vor dem Erscheinungstermin) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
30. Angefallene Produktionskosten (Lithos, Fotos, Satz etc.) werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

Stornos
31. Stornos müssen grundsätzlich mit eingeschriebenen Brief erfolgen, der den Herausgeber zehn Werktage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss erreichen muss, in welchem Fall eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers (Stornogebühr) nicht besteht. Bei nach dem genannten Zeitpunkt einlangenden Stornierungen besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrages.

Allgemeines
32. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
33. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Herausgeber Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75 % der Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation zu bezahlten.
34. Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der Speicherung und Verarbeitung der von ihm bekannt gegebenen Daten sowie der Übermittlung von Werbematerial auch in Form von Massensendungen (via E-Mail, Telefon, Fax, SMS/MMS) durch den Herausgeber und seinen Tochterunternehmen über ihre Produkte und Aktionen zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
35. Auf das Auftragsverhältnis und allfällige Rechtsstreitigkeiten daraus ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPR und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.

 

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I. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(a) Die nachfolgenden Vertragsbedingungen und die aktuelle Preisliste (Mediadaten) finden Anwendung auf alle mit ocean7, fett und kursiv – die agentur gmbh, Hockegasse 19/23, A-1180 Wien  (im Folgenden ocean7 genannt) geschlossenen Verträge im unternehmerischen Verkehr über die Erbringung von Dienstleistungen.
(b) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(c) Die von ocean7 angebotenen Leistungen umfassen insbesondere die Veröffentlichung und Verbreitung einer oder mehrerer Werbemittel eines Werbetreibenden oder sonstiger Inserenten in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere im Internet.
(d) Werbemittel im Sinne dieser AGB sind insbesondere: Bilder, dreidimen­­sionale Animationen, Text, Tonfolgen und bewegte Bilder (u.a. Banner), eine sensitive Fläche, die bei Anklicken mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link).
(e) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch Bestätigung bzw. Annahme eines Angebotes in Textform, durch Übersendung einer Bestellung oder durch die online erfolgende Verbreitung der Werbung zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind für ocean7 rechtlich nicht verbindlich. Soweit Werbeagenturen oder sonstige Mittler Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen in Textform.
(f) Die Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten aufgrund eines Werbeauftrages ist vorbehaltlich einer ausdrücklich zusätzlichen Vereinbarung
in Textform untersagt.

II. Pflichten von ocean7
(a) ocean7 gibt das Werbemittel in dem vereinbarten Umfang nach dem jeweils üblichen technischen Standard wieder. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung/Anzeige deutlich kenntlich gemacht.
(b) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies (Software-)Programm zu erstellen. Auch die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsinfrastruktur liegt zum Teil außerhalb der Verantwortlichkeit vonocean7. Ein Mangel in der Darstellung der Werbemittels liegt daher insbesondere nicht vor, wenn – eine ungeeignete Soft- und/oder -hardware zur Darstellung (z. B. Browser) verwendet wird, – Kommunikationsnetze anderer Betreiber gestört sind, – ein Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten vorliegt, – die Inhalte auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder Name-Servern kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste unvollständig sind oder der Ad-Server ausfällt, und die Störung nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(c) ocean7 ist verpflichtet, eine Kopie des Werbemittels bis drei Monate nach der letztmaligen Schaltung aufzubewahren.

III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(a) Der Auftraggeber stellt ocean7 alle auftragsrelevanten Werbemittel, Informationen und Datenmaterialien umgehend nach Vertragsschluss in vollständiger, einwandfreier und unmittelbar verwertbarer Form zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies geschieht spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Schaltungsbeginn. Bleibt die rechtzeitige Lieferung aus, kann ocean7 die Schaltung ablehnen.
(b) Für Werbeschaltungen mit Response-Element, bei denen Nutzeranfragen an den Auftraggeber oder einen Dritten per E-Mail weitergeleitet werden sollen, stellt der Auftraggeber sicher, dass der Auftraggeber bzw. der Dritte die E-Mails von ocean7 tatsächlich empfangen kann, insbesondere die Zustellung von E-Mails nicht von Spam-Filtern behindert wird.
(c) Verpflichtet sich ocean7, Werbemittel für den Auftraggeber oder Dritte zu erstellen, beschränkt sich die Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber auf die Verwendung als Werbemittel auf www.ocean7.at. Die Einräumung weiterer Rechte an den Auftraggeber bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(d) Der Auftraggeber sichert ocean7 zu, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, die Werbemittel einschließlich derer Einzelbestandteile zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen, zu übermitteln und zu übertragen. Der Auftraggeber räumt ocean7 die für die Publikation erforderlichen Rechte hiermit ein.
(e) ocean7 ist für die Inhalte, die der Auftraggeber oder ein Dritter bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist ocean7 nicht verpflichtet, die Inhalte oder die verlinkten Seiten auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
(f) Erlangt der Auftraggeber Kenntnis eines Rechtsverstoßes oder Missbrauches oder werden Ansprüche Dritter gegen ihn geltend gemacht, die mit den Werbemitteln im Zusammenhang stehen, hat der Auftraggeber ocean7 unverzüglich zu benachrichtigen und umgehend angemessene Gegenmaßnahmen einzuleiten.
(g) Sollten Dritte ocean7 wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den überlassenen Werbemitteln oder den Inhalten der verlinkten Seiten resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, ocean7 von jeglicher Haftung freizustellen und ocean7 die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen, insbesondere den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ocean7 nach besten Kräften mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Weitergehende Ansprüche von ocean7 bleiben unberührt.

IV. Auftragsabwicklung
(a) Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nach Ziff. 3.1 nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, hat ocean7 das Recht, dem Auftraggeber eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erfüllung dieser Pflichten zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Nachfrist ist ocean7 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall bleibt der Auftraggeber verpflichtet, dreißig (30) Prozent des gesamten vereinbarten Entgelts zu zahlen.
(b) Der bei ocean7 wegen vom Auftraggeber gewünschter oder aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände erforderlicher Änderungen der gelieferten Werbemittel oder sonstigen Datenmaterial entstehende Aufwand ist gesondert zu vergüten.
(c) ocean7 behält sich vor, Werbemittel – auch einzelne Schaltungen im Rahmen eines Werbeauftrags – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den ocean7 z. B. wegen technischer Spezifikationen oder eines Verstoßes gegen Ziffer 1 Abs. 6 unzumutbar ist. Insbesondere kann ocean7 die Veröffentlichung eines Werbemittels einstellen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird.
(d) Werbemittel sind vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrages z. B. bei Werbekontingenten, das Recht zum Abruf mehrerer Werbemittel eingeräumt, ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln.
(e) Wird ein Vertrag aus Umständen nicht erfüllt, die ocean7 nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet sonstiger vertraglicher Pflichten, jedenfalls den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme angemessenen, geringeren Nachlasses zu erstatten.

V. Mängelgewährleistung
(a) Bei ungenügender Wiedergabequantität des Werbemittels hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der mit dem Einsatz des Werbemittels verfolgte Zweck tatsächlich beeinträchtigt wurde. Lässt ocean7 eine hierfür vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, hat der Auftraggeber ein Recht auf angemessene Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.
(b) Der Auftraggeber hat die Erfüllung der Verträge zu überwachen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelanzeige, gilt die Werbeschaltung als genehmigt, es sei denn dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Überwachung der erstmaligen Schaltung des Werbeauftrags nicht erkennbar war.

VI. Haftung
(a) ocean7 haftet unbeschränkt für Schadensersatzansprüche, sofern diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(b) ocean7 haftet auch für leichte Fahrlässigkeit, sofern eine Pflicht verletzt ist, welche für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzhaftung ist auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. In der Summe ist die Haftung auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt. ocean7 haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.
(c) Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(d) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet ocean7 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen mindestens täglich nach dem aktuellen Stand der Technik auf einem externen Datenträger durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbaren Aufwand wieder hergestellt werden können.

VII. Preisliste, Agenturrabatt
(a) Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Für bereits geschlossene Verträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von ocean7 mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(b) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
(c) Werbeagenturen und sonstige Werbemittler, die (z. B. durch Vorlage eines Registerauszuges oder einer Gewerbeanmeldung) nachweisen, dass eine Haupttätigkeit die Vermittlung von Werbekunden ist, erhalten einen Agenturrabatt, wenn der Werbeauftrag ausschließlich aufgrund der Tätigkeit des Mittlers zustande gekommen ist. Von ocean7 gewährte Agenturrabatte dürfen an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise, offen oder verdeckt, weitergegeben werden.
(d) Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, bei An­­geboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Auftraggeber von den von ocean7 mitgeteilten Preisen nicht ohne besonderen im Einzelnen mitzuteilenden Grund abzuweichen.
(e) Skontoabzüge werden vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien nicht gewährt.

 

VIII. Rechnung und Zahlungsverzug
(a) Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet oder etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist, wird die Rechnung sofort nach Vertragsschluss, spätestens aber nach Veröffentlichung der geschalteten Werbung, gestellt.
(b) Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falle eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
(c) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. ocean7 kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(d) Fallen für Auslandszahlungen, Scheckzahlungen oder andere Zahlungsarten Gebühren an, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
(e) Sofern Lastschrift oder Kreditkartenzahlung vereinbart wird, hat der Auftraggeber für den Fall der Rückbuchung die zusätzlichen Kosten zu tragen, sofern ocean7 die Rückbuchung nicht zu vertreten hat.
(f) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist ocean7 berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

IX. Laufzeit
(a) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Bei Online-Bestellung mit akzeptieren der AGB Online Werbung. Der Vertrag wird für 12 Monate abgeschlossen (Nutzungsperiode). Er verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mind. 3 Monate (Poststempel) vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer, schriftlich durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist die Einschreibe-Form verbindlich vereinbart.

X. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(a) ocean7 ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bestimmungen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der elektronischen Änderungs- und Ergänzungsmitteilung nicht, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Bei fristgemäßem Widerspruch wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt.

XI. Schlussbestimmungen
(a) Für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien findet, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich österreichisches Recht Anwendung unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des U.N. Kaufrechts.
(b) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen erfolgen nur durch per Textform geschlossene Vereinbarung.
(c) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien am Sitz von ocean7, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(d) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.