Warum muss die Berechnung so kompliziert sein?
Von DI Harald Melwisch
Die „Bruttoraumzahl“ zur Beurteilung von Schiffsgrößen ist in der Handelsschifffahrt wichtig. Sie geistert aber auch in der Freizeitschifffahrt herum. Auf einem österreichischen Bootsführerschein „International Certificate“ steht beispielsweise „300 gross tonnage“, auf einem kroatischen B-Führerschein „bis 30 GT“. In beiden Fällen ist die Bruttoraumzahl gemeint. Schaut man nach, wie diese „BRZ“ bestimmt wird, dann ist man erstaunt über die komplizierte Formel:
BRZ = (0,2 + 0,02 x log V) x V
„V“ ist dabei das Volumen der „Außenhaut“ des Schiffes, also Rumpf und Aufbauten.
Wer hat sich das ausgedacht und warum?
Im frühen Mittelalter gab es schon so etwas wie einen Container, das war das Holzfass. Nach dem lateinischen Namen „tunna“ hieß es Tonne. In Tonnen wurden Wein, Salz, Heringe, Roggen und vieles mehr transportiert.
Handelsschiffe mussten Abgaben bezahlen für Hafenplätze, Durchfahrten, Lotsen und später auch für Leuchtfeuer. Um diese Abgaben fair zu gestalten wurden die Schiffe einfach nach der Anzahl Holzfässer, die sie transportieren konnten, mit Abgaben belegt.
Auch für Landtransporte wurden diese Holzfässer benutzt. Das Gewicht von Waren spielte beim Transport mit Pferdewagen eine wichtige Rolle, daher entwickelte sich aus dem Gewicht der Holzfässer das heute noch verwendete Gewichtsmaß „eine Tonne“.
In der Seefahrt war das anders: Mit dem Gewicht hatten die Schiffe weniger Probleme, das Volumen war entscheidend. So mutierte die „Tonne“ im Laufe des 18. Jahrhunderts vom Gewichtsmaß zum Volumenmaß. Als dann im 19. Jahrhundert England im Seehandel bestimmend wurde, legte man das Volumen von einer Tonne auch nach einem englischen Maß fest: Ein großes Holzfass nahm etwa das Volumen von 100 Kubikfuß ein. Damit war die „Registertonne“ als Volumenmaß für das innere Fassungsvermögen von Handelsschiffen geboren.
Als dann Dampfschiffe im Seehandel eingesetzt wurden, mussten diese für das erhebliche Volumen der Dampfmaschinen und der Kohlebunker Abgaben bezahlen. Um diesen Nachteil zu kompensieren, wurden die „Bruttoregistertonnen“ und die „Nettoregistertonnen“, ohne Maschinen und Kohlen, definiert.
Im Jahre 1969 setzte sich dann das „Internationale Schiffsvermessungs-Übereinkommen“ folgende Ziele für Verbesserungen:
1. Das metrische Maß Kubikmeter statt Kubikfuß.
2. Vermessung des Außenvolumens statt des Innenvolumens.
3. Die bisherigen Zahlen sollen den neuen Zahlen ähnlich sein, für eine reibungslose zwölfjährige Übergangszeit.
Um Punkt 1 und 3 zu erfüllen durfte die neue Zahl nicht in Kubikmeter angegeben werden. Sie wurde daher eine dimensionslose „Bruttoraumzahl“. 100 Kubikfuß sind 2,83 Kubikmeter, daher mussten die Kubikmeter mit 0,356 (= 1/2,83) multipliziert werden, um die Zahl ähnlich zu halten.
Weiters war der Unterschied zwischen Außenvolumen und Innenvolumen zu kompensieren. Für sehr große Schiffe sind das etwa 10 %, darum musste der Faktor 0,356 auf etwa 0,32 gesenkt werden. Für kleine Schiffe kann dieser Unterschied aber auch über 30 % sein.
Mathematiker haben dann einen Faktor erfunden, der diese Ungerechtigkeit ausgleicht:
Faktor = 0,2 + 0,02 x log V
Für ein Schiffsvolumen von 100 Kubikmeter ergibt das 0,24, für 1,000.000 Kubikmeter 0,32. Das Außenvolumen des Schiffes muss mit diesem Faktor multipliziert werden, um die dimensionslose Bruttoregisterzahl zu errechnen.
Freizeit- versus Handelsschiff
Schiffe unter 24 Meter Länge müssen nicht unbedingt nach BRZ vermessen werden. Wird aber ein Freizeitschiff unter 24 Meter Länge nach BRZ vermessen, dann kann laut EU-Norm der konstante Faktor 0,24 verwendet werden.
Das Außenvolumen ist natürlich von der individuellen Bauform abhängig. Mit den Maßen eines mittleren Einrumpfsegelbootes wäre das „International Certificate“ gültig für Schiffslängen bis etwa 31 Meter (was aber durch die 24 Meter-Grenze beschränkt wird), ein kroatischer „B-Führerschein“ kann schon ab Schiffslängen von 15 Meter ungültig werden.
Für die Freizeitschifffahrt ist diese komplizierte Schiffsvermessung, die das nutzbare Handelsvolumen des Schiffes abschätzt, sicher nicht optimal. Die Freizeitschifffahrt hat andere Zwecke und sollte daher von der Handelsschifffahrt abgekoppelt werden. Einfacher Vorschlag: Die Abgaben und Marinakosten von Freizeitschiffen nach „benutzter Fläche“, also Länge mal Breite berechnen.
Die zukünftige Vermessungsart der Handelsschifffahrt ist definitiv nicht mehr für die Freizeitschifffahrt brauchbar, diese ist nämlich „TEU“, Twenty foot Equivalent Unit – ein Normcontainer.
DI Harald Melwisch, Präsident des „King Yachting Club“,
Prüfungsreferent des MSVÖ – Motorbootsport und Seefahrts
Verband Österreich und langjähriger Experte auf dem Gebiet der
Berufs- und Freizeitschifffahrt.
Foto: Shutterstock
Reaktionen und Ergänzungen zum Artikel „Die Bruttoraumzahl“, nachgereicht von Harald Melwisch, Prüfungsreferent des MSVÖ und ocean7-Kolumnist.
Dipl.-Ing. Richard Kuchar (Zivilingenieur für Schiffstechnik) hat uns folgende zusätzliche Informationen zum Thema Bruttoraumzahl gesendet:
Die Bruttoraumzahl von Österreichischen Seejachten wird mit der Formel aus der Anlage 2 der aktuellen Jachtverordnung errechnet (Jacht VO vom 08.05 2020):
Bruttoraumzahl (BRZ) = 0,24 (0,55 L B H + Inhalt der Aufbauten)
Diese Formel verwendet auch den im Artikel erklärten Faktor „0,24“, der für Jachten international üblich ist. Das Volumen der Außenhaut wird hier aber angenähert durch „0,55 mal Länge x Breite x Höhe plus Aufbauten“. Diese vereinfachte Volumsberechnung ist seit 1994 in Österreich vorgeschrieben und kann mithilfe der aus Schiffsrissen leicht entnehmbaren Maße errechnet werden. Eine 12-m-Segeljacht kommt dabei etwa auf BRZ = 13, ein OPEN 60 der Vendee Globe (18,30 m LüA ) auf ca. BRZ = 30.
Die Bruttoraumzahl ist in Österreich nicht nur im Seebrief enthalten, sie wird auch verwendet, um die Gebühren des Seebriefes zu errechnen und die Ankermasse (kg) für die Ausrüstung zu den Fahrtbereichen 2, 3 und 4 zu ermitteln. Auch bei der Funkzulassung wird sie angegeben.
Rudi Czaak (Profi Skipper und Kenner der kroatischen Vorschriften) hat folgendes recherchiert:
Kroatische Yachten müssen auch ein „tonnage measurement“ vorweisen, wenn sie ins kroatische Schiffsregister eingetragen werden. Die Vermessung geschieht laut „Kroatischem Seekodex“ nach der „International convention on tonnage measurements of ships (TMC 1969)“.
Diese Konvention schreibt dieselbe Formel vor, wie sie im Artikel beschrieben ist. Kroatische Yachten werden also nicht unbedingt mit der vereinfachten Volumsberechnung der österreichischen Verordnung berechnet. Ob der Unterschied in der Praxis relevant ist, ist nicht bekannt. Im übrigen weist Rudi Czaak darauf hin, dass der Kroatische Seekodex den kroatischen B-Führerschein ab heuer nicht mehr mit „30 GT“ beschränkt, sondern mit einer Schiffslänge von 18 m.
Das kroatische B-Schein ist leider nicht wie oben beschrieben NUR auf 18 Meter beschränkt, sondern entweder auf 30 BRZ oder 18 Meter, je nachdem was zuerst eintritt!