Neue Zeitrechnung | ocean7

Neue Zeitrechnung

von | Mrz 19, 2020

Vieles wurde bereits abgesagt, vieles verschoben. Einzig die Olympischen Spiele spielen „Fels in der Brandung“.

Quer über alle Kontinente wurden Veranstaltungen und Events aus Gesellschaft, Sport und Kultur bereits abgesagt oder verschoben. Das beginnt beim Ostertraining der heimischen Nachwuchs-Segler in Izola und Porotoroze und endet – aktuell – bei der UEFA Fußball EM. Einzig das Internationale Olympische Committee (IOC) gibt sich dazu bisher nach außen unbeeindruckt und hält am geplanten Zeitplan für die Olympischen Spiele in Tokyo fest. Das IOC hat sich darauf in den letzten beiden Tagen verständigt, gestern haben dies die 50 Nationalen Olympischen Committees (NOC) aus Europa bereits einstimmig bestätigt. Während die offiziell in den Medien kolportierten Corona-Zahlen aus Japan einen Beginn Ende Juli als machbar erscheinen lassen, verleiten die weltweiten und natürlich zeitversetzten Entwicklungen, eher zu Kopf schütteln. Dazu sind natürlich alle offenen Fragen zu der noch laufenden Vergabe von Olympia-Startplätzen, aber abgesagten oder auf unbestimmte Zeit verschobenen Qualifikations-Events offen. 

Was dürfen wir noch?

Doch nicht nur der Profisport ist von der aktuellen Krise unmittelbar betroffen. Selbst der Freizeit- und Gesundheitssport im persönlichen Rahmen unterliegt den Beschränkungen der behördlichen Erlässe, das Sportministerium beantwortet die Frage „Darf ich noch Sport betreiben?“ folgendermaßen: „Laut den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung sind Veranstaltungen abzusagen, der Sportbetrieb einzustellen und Sportstätten zu schließen. Den Nachrichten zu entnehmen ist Sport betreiben im Freien erlaubt, solange es alleine passiert, Abstand zu anderen Personen gehalten wird und seit neuestem auch nur, wenn dies nicht mit einer Anreise verbunden ist. Halten Sie sich aber bitte diesbezüglich auch selbstständig auf dem Laufenden, da eine Verschärfung nicht auszuschließen ist.

Andersrum gefragt:Unter welchen Umständen ist Sportausübung überhaupt noch möglich?“ 

Die Sportausübung sollte derzeit auf die eigenen vier Wände bzw. gegebenenfalls den eigenen Garten beschränkt werden. Bis auf Widerruf ist es allerdings erlaubt, allein oder mit Personen aus der eigenen Wohneinheit im Freien Sport zu treiben (spazieren gehen, laufen). Dabei muss zu jeder Zeit ein Abstand von zumindest einem Meter zu allen anderen Personen gewährleistet sein. Ausgedehnte Freizeitaktivitäten jedoch haben zu unterbleiben, insbesondere auch das Radfahren – außer für Transportzwecke. Beachten Sie in jedem Fall das bestehende Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen an einem Ort.

Einen laufenden Überblick über Terminänderungen oder Absagen von Regatten mit Österreich-Bezug im In- und Ausland findet sich auf: https://www.segelverband.at/de/segelverband/absagen-und-verschiebungen-von-veranstaltungen

Fotocredit: ÖOC, OeSV

In drei Klassen sind die OeSV-Teams bereits qualifiziert, im 470er Herren fiel die geplante Qualifikation dem Corona Virus bereits zum Opfer.

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Ausgabe 04/2024

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