Das Corona-Virus hat die Adriaregion und damit Österreichs liebstes Segelrevier erreicht. Die Region Friaul-Julisch Venetien hat am 22. Februar den Zivilschutz-Notstand ausgerufen und Kroatien hat am 25. Februar einen ersten Fall von Corona-Virus bestätigt. Panikmache ist unangebracht, aber Urlauber, die die Adria im Sommer bereisen möchten, sollten die Situation aufmerksam verfolgen. SeaHelp, der nautische Pannendienst der Adria, hat auf seiner Homepage einen kurzen Überblick über die derzeitige Situation und die rechtlichen Möglichkeiten der Urlauber verfasst.
Zum Beispiel: Reiserücktrittversicherung
Eine Reiserücktrittversicherung greift immer dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst durch ein versichertes Risiko, konkret in diesem Fall eine Erkrankung am Corona-Virus, tatsächlich nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten. Die bloße Angst vor Infizierung mit dem Corona-Virus reicht nicht aus, um eine im Vorfeld der Reise abgeschlossene Reiserücktrittversicherung in Anspruch zu nehmen.
Zum Beispiel: Hotelbuchungen und Charterverträge
Bei Trailerfahrern, die einen Liegeplatz oder ein Appartement gebucht haben, gilt das allgemeine Mietrecht. Das heißt, kann der Vermieter die gemietete Leistung zur uneingeschränkten Verfügung stellen, besteht seitens des Mieters kein außerordentlicher Kündigungsgrund, der die Nichtzahlung der Stornokosten rechtfertigt. Anders sieht es bei einer Ausgangssperre aus. Dann kann das Schiff nicht auslaufen, der Vercharterer das Mietobjekt nicht zum gebuchten Zweck, nämlich für eine Urlaubsreise, zur Verfügung stellen. In diesem Fall muss der Vercharterer die Chartersumme zurückzahlen. So verhält es sich auch bei Buchungen von Hotels oder Appartements.
Fazit
Letztlich steht fest: Ob ein Gebiet beispielsweise mit einer Ausgangssperre belegt wird, wird in vielen Fällen wohl auch von den ökonomischen Folgen abhängen. Die Frage, wie sich die Urlaubsorte rund um das Mittelmeer bei einer Rechtsgüterabwägung zwischen erheblichen finanziellen Verlusten und der Gesundheit ihrer ausländischen Gäste entscheiden werden, mag jeder für sich selbst beantworten.
Mehr Infos: SeaHelp informiert: Corona-Virus und Reiserecht – erster Fall in Kroatien bestätigt!
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